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Feuerwehrabteilung Kadelburg/Ettikon sieht neuer Struktur entgegen


08.01.2015 Heiko Martini

Auszug des Berichtes aus dem Südkurier vom 08.01.2015 von Liselotte Noth

Es ist vor allem das Miteinander, das in der Feuerwehrabteilung Kadelburg/Ettikon auffällt. Und unter langjährig Aktive mischen sich – ganz aktuell – mit Felix und Niklas Tritschler, Martin Preis und Felix Königs auch vier Anwärter. „Damit geht es uns besser als manch anderer Feuerwehr“, stellte Abteilungskommandant Sven Haberstock in der Hauptversammlung fest und lobte die Bereitschaft seiner Männer, sich in der Feuerwehr und damit für das Wohl der Allgemeinheit zu engagieren. „Wenn nötig Tag und Nacht“, sagte Bürgermeister Manfred Weber. Er dankte für das Engagement und freute sich, dass die Zentralisierung zum Ausrückebereich West zusammen mit der Feuerwehr Rheinheim/Reckingen von allen 35 Aktiven in der Feuerwehr Kadelburg/Ettikon angenommen wird. Schon in diesem Jahr sollen die Proben nach Information der Kommandanten Sven Haberstock und Martin Morath gemeinsam stattfinden. Auch den Plänen für ein gemeinsames Gerätehaus im Gemeindezentrum hat der Gemeinderat bereits zugestimmt. „Noch im Januar soll der Zuschussantrag raus gehen“, informierten Bürgermeister Weber und Küssabergs Gesamtkommandant Thomas Werner über die weitere Entwicklung.

Die Gäste hörten in der Hauptversammlung in Kadelburg von der hohen Schlagkraft der Aktiven im Durchschnittsalter von 39 Jahren, von sechs erfolgreich gemeisterten Einsätzen wie Zimmerbrand, Ölspur, Sturmschäden und Einsatz in der Galerie zur Glocke in Tiengen, von 25 Proben und Übungen und von der Bereitschaft zur Fortbildung. So hatte Jens Haberstock erfolgreich den Maschinistenlehrgang absolviert. Gleich 13 aus der Mannschaft konnten für 100-prozentige Anwesenheit im vergangenen Jahr geehrt werden. Und zum besonderen Höhepunkt wurden die Ehrungen für langjährige Treue: So sind Thomas Werner und Markus Wiener seit 25 Jahren mit großem Engagement dabei, was Sven Haberstock hervorzuheben wusste. Thomas Werner als Küssabergs Gesamtkommandant ehrte zudem Markus Haberstock für 20 Jahre aktiven Dienst sowie Benjamin Gottstein für zehn Jahre engagierte Verbundenheit mit der Feuerwehr. Gottstein ist zudem Schriftführer und gab einen Rückblick in Wort und Bild.
Den Kassenbericht legte Florian Frank vor. Und seit 1991 ununterbrochen Gast in der Hauptversammlung ist Hanspeter Gross von der Stützpunktwehr Bad Zurzach in der Schweiz, mit der Küssabergs Feuerwehr eine enge Zusammenarbeit pflegt. Sechs Einsätze und 25 Proben und Übungen führten die Aktiven in der Feuerwehr Kadelburg/Ettikon im vergangenen Jahr zusammen. Für 100-prozentige Anwesenheit wurden geehrt: Hubert Bercher, Sven Haberstock, Raphael Kuner, Michael Schnäbele, Markus Wiener, Florian Frank, Martin Stoll, Thomas Werner, Gerd Bercher, Sebastian Seiter, Ralf Krause, Michael Frank und Achim Probst.

Zuletzt bearbeitet von Heiko Martini am 10.01.2015 19:54:24

Freihalten der Hydranten von Eis und Schnee


04.01.2015 Heiko Martini

Die Freiwillige Feuerwehr Küssaberg stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein großer Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Hydranten liegen meist auf Gehwegen in Fahrbahnnähe und werden beim Schneeräumen nicht nur übersehen, sondern oft noch bis zu 1 m hoch mit Eis und Schnee zugedeckt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen.

Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeister möchten wir daher daran erinnern, unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freizuhalten. Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

Zuletzt bearbeitet von Heiko Martini am 04.01.2015 13:19:06

Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht


10.12.2014 Rolf Küpfer

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Ab wann gilt die Verpflichtung?

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?

Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.

In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.

Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?

Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.

Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.

Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?

Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.

Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein?

Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.

Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?

Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.

Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen?

Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Weitere Hinweise wollen Sie bitte unter: rauchmelder-lebensretter.de/home/ entnehmen

Zuletzt bearbeitet von Martin Morath am 13.12.2014 14:14:32

Beförderungen und Ehrungen stehen im Mittelpunkt


22.11.2014 Heiko Martini

Auszug des Berichtes aus dem Südkurier vom 24.11.2014 von Herrn Scheuble

Küssaberg - Abteilung Rheinheim/Reckingen blickt in Hauptversammlung auf geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses

Abteilungskommandant der Feuerwehrabteilung Rheinheim/Reckingen, Martin Morath, konnte eingangs der Hauptversammlung neben den Wehrmännern auch Bürgermeister Manfred Weber, Gesamtkommandant Thomas Werner und einige Gäste willkommen heißen. Bei mehreren Gesprächen mit der Gemeinde wurde das Grundkonzept für das neue Feuerwehrgerätehaus erarbeitet. Es entsteht im Gemeindezentrum, im Anschluss an den Bauhof Richtung Rhein. Aber auch sonst hatte die Abteilung ein großes Arbeitspensum das ganze Jahr über. Viele Ausbildungs- und Einsatzstunden festigten den guten Ausbildungsstand. Besonders stolz sind die Wehrmänner auf den Erwerb des bronzenen Leistungsabzeichens mit zwei Gruppen. Aber auch viele kulturelle und gesellschaftliche Ereignisse standen an, so auch die Bewirtung beim Spielplatz Bädle bei der Einweihung. Große Anstrengungen waren erforderlich, um mit der Gesamtwehr den „Trau und schau-dich-Tag“ auf die Beine zu stellen. Dank des guten Wetters war er zu einem riesen Erfolg geworden. Gute Übungsmöglichkeit für die Atemschutzgeräteträger war der Brandcontainer, der von der EnBW zur Verfügung gestellt wurde. Mit den umliegenden Abteilungen, so auch mit Lienheim, wurde die überörtliche Zusammenarbeit geübt, was sich auch bei einigen Einsätzen bewährt hat. Insgesamt hatte die Abteilung Rheinheim/Reckingen sieben Einsätze zu bewältigen: Es waren zwei Brandeinsätze, einer davon zur Unterstützung in Tiengen und fünf technische Hilfeleistungen. Tobias Furtwängler wurde als neues Mitglied in die Abteilung aufgenommen. Somit hat die Abteilung eine Stärke von 26 Wehrmänner. Insgesamt hatte die Wehr auf Kreisebene 17 Lehrgänge belegt. Somit ergibt sich folgender Ausbildungsstand: alle haben die Grundausbildung, 24 Sprechfunker, 17 Atemschutzträger, drei Truppführer, zwölf Maschinisten, fünf Gruppenführer, zwei Zugführer, ein Ausbilder auf Kreisebene und einen Schiedsrichter für Leistungswettkämpfe. Bei den Beförderungen stand folgendes an: Mathis Daniel, Moritz Karlsch, Pascal Karlsch und Manuel Nies zu Oberfeuerwehrmännern, Dieter Gerspach zum Oberlöschmeister und Thomas Kümmel zum Hauptlöschmeister. Für vierzigjährige Zugehörigkeit zur Feuerwehr wurde Otto Steiger geehrt. Der Probenbesuch lag bei 75 Prozent, beste Probenbesucher waren Heiko Martini, Rolf Küpfer, Martin Morath, Denis Schubert. Das Protokoll verlas Heiko Martini und Dieter Gerspacher erstattete den Kassenbericht, der positiv ausfiel. Ein besonderes Problem sprach Rolf Küpfer an. Es ist die Verkehrssituation während des Tages im Bereich Rathausring Hauptstraße. Durch die Abstempelung der grünen Ausfuhrzettel durch den Zoll entstehen immer wieder Staus in der Hauptstraße, die sich auch auf den Rathausring zurückstauen. In diesem Bereich liegt auch die Ausfahrt der Feuerwehr, was bei Einsatzfahrten zu erheblichen Behinderungen der Feuerwehr führte. Bürgermeister Manfred Weber weiß von dieser unverantwortlichen Situation und so soll auch auf die politische Ebene gewisser Druck ausgeübt werden. Er hoffe auch, dass diese Lage bei den Zuschussbehörden Gehör findet und beim Zeitrahmen zur Erteilung von Zuschüssen für das neue Feuerwehrgerätehaus einen Ausschlag gebe.

Zuletzt bearbeitet von Heiko Martini am 25.11.2014 16:23:46

Altersabteilung besichtigt Gutex Werke in Gutenburg


19.11.2014 Peter Amann

23 Kameraden der Altersabteilung nahmen an der Werksbesichtigung der Fa. Gutex teil. Der Kontakt kam über Bruno Gromann zustande, der die Betriebsfeuerwehr der Firma Gutex leitet. Bruno Gromann und Bernhard Krieger, in Anwendungstechnik und Betriebsfeuerwehr tätig, führten uns durch das Werk, das Holzfaserplatten für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete herstellt. Ein grosser Teil der Holzfaserplatten kommt in der Wärmedämmung von Gebäuden zum Einsatz. 1400 m3 Hackschnitzel werden täglich verarbeitet. Die Holzfaserplatten werden in 2 unterschiedlichen Verfahren hergestellt ( Nass- und Trockenverfahren) Im Betrieb wird 3-schichtig gearbeitet. Dem interessanten Werksrundgang folgte im Schulungsraum eine Produktinformation über die Einsatzgebiete und die technischen Eigenschaften. Bei einem Getränk und einem Snack durften wir uns stärken.

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