28.02.2021 Joachim Zippel

Landesfeuerwehrverband BW

  • das Feuerwehrhotel Sankt Florian bleibt aufgrund der ungewissen Lage bzw. der geltenden Beherbergungsverbote bis zum 27. März 2021 weiterhin vorübergehend geschlossen.
  • Neue Fachempfehlung zur Persönlichen Schutzausrüstung von Feuerwehrangehörige; mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehren vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen beschäftigt sich eine neue Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland; info's unter https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Fachempfehlung_PSA_2021.pdf
  • Aktualisierte Hinweise zum Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren; das Ministerium für Inneres hat die "Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen" aktualisiert und ergänzt; siehe auch http://www.fwvbw.de
  • Änderung der VwV Feuerwehrausbildung; die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-Feuerwehrausbildung vom 28. Dezember 2020 wurde im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg Nr. 1 vom 27. Januar 2021 veröffentlicht. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft; siehe auch http://www.lfvbw.de
  • Aufruf zum Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“; das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz führte bereits im Jahr 2020 den Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“ durch. Das Ministerium gibt nun bekannt, einen zweiten Aufruf für Ideen zur Stärkung des Ehrenamts zu starten. Gesucht werden Projekte, die junge Menschen für die Übernahme einer wichtigen zivilgesellschaftlichen Position oder eines Ehrenamts vorbereiten. Gewünscht sind kreative, kooperative Ideen, die im ländlichen Raum verschiedene Akteure des Ehrenamts zusammenbringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort nachhaltig stärken. Gefördert werden Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt höchstens 15.000 Euro. Bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden; siehe auch https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/wettbewerbe-und-auszeichnungen/staerkung-ehrenamt/
  • weitere Details zu obigen Themen und sonstige Info's unter: http://www.fwvbw.de
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