12.08.2020 Joachim Zippel

Landesfeuerwehrverband BW

  • Aktualisierte Hinweise zum Ausbildungs- Übungs- und Dienstbetrieb; das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg hat aktualisierte "Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen" herausgegeben. Es gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Gemeindefeuerwehren inklusive der Jugendfeuerwehr und spricht in den Hinweisen im Absatz 4 auch Empfehlungen für die Durchführung von Versammlungen der Gemeindefeuerwehren aus. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sollen sich die Angehörigen ein und derselben Gemeindefeuerwehr möglichst nicht bzw. nur unter den in den Hinweisen des Ministeriums beschriebenen Rahmenbedingungen treffen. Für Versammlungen von Kreisfeuerwehrverbänden gilt § 10 der Corona-Verordnung; bis Ende Juli 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden bzw. bei Einhaltung weiterer Rahmenbedingungen sogar mit bis zu 250 Teilnehmenden ausdrücklich erlaubt. Im Zeitraum August bis Oktober 2020 dürfen Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden durchgeführt werden. Bei allen Veranstaltungen müssen bestimmte Hygieneanforderungen eingehalten und in einem Hygienekonzept dokumentiert werden.
  • der Landesfeuerwehrverband stellt Muster-Hygienekonzept zur Verfügung. Wer eine Veranstaltung abhält, hat unter anderen die Hygieneanforderungen nach § 4 der CoronaVO einzuhalten und ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 CoronaVO zu erstellen sowie eine Datenerhebung nach § 6 CoronaVO durchzuführen. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrarzt ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt, das die Anforderungen der CoronaVO erfüllt. Das Muster-Hygienekonzept steht als Word-Dokument auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes zum Download bereit und kann mit sehr geringem Aufwand an die jeweiligen Verhältnisse der Feuerwehren oder Feuerwehrverbände vor Ort angepasst werden.
  • Konzept zum Restart des Dienstes in den Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg; aus Gründen des Infektionsschutzes wurde im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie die Aussetzung des Dienstbetriebes der Jugendfeuerwehren empfohlen. Die lange Zeit des Wartens hat aber bald ein Ende. Ab dem 12. September 2020 können die Wehren vorbehaltlich des aktuellen Infektionsgeschehens wieder mit Präsenzveranstaltungen auch in den Abteilungen Jugendfeuerwehr starten – allerdings immer noch mit einigen Auflagen – zum Schutz von uns allen!
  • Neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 "Die tragbaren Leitern" in Kraft. Die neue FwDV 10 ersetzt mit sofortiger Wirkung die bisherige FwDV 10 in der Fassung aus dem Jahr 1996. Die FwDV 10 wurde den Gemeinden bekannt gegeben; sie ist somit auch gemäß Abschnitt 1.2 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg in der Ausbildung anzuwenden.
  • LEGOLAND Saisonangebot 2020 für Feuerwehrangehörige - auch in der Saison 2020 erhalten Feuerwehrangehörige wieder Tickets zu besonders günstigen Konditionen. Unter dem Motto "Zeit mit der Familie genießen" werden alle Tageskarten-Tickets zum Preis von 34 Euro pro Person angeboten. Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt. Die Bestellung funktioniert wie immer ausschließlich über das Online-Portal von LEGOLAND. Eine Rabattgewährung vor Ort ist ausgeschlossen.
  • Feuerwehren begrüßen Gründung der Ehrenamtsstiftung - der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) begrüßen die Gründung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Die Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und soll insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen.
  • Altersgrenze der Leistungsspange 2021 - Die Leistungsspange ist das Herzstück der Wettbewerbe, da neben Sportlichkeit, Teamgeist auch Allgemein- und Feuerwehrwissen theoretisch und praktisch abgeprüft wird. Im Jahr 2021 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit den Geburtsjahrgängen 2003 bis 2006 die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erwerben. Ausnahmsweise können aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 auch Jugendfeuerwehrmitglieder des Geburtsjahrganges 2002 die Leistungsspange erwerben, sofern es ihnen im Jahr 2020 nicht möglich war.
  • weitere Details zu obigen Themen und sonstige Info's unter: http://www.lfvbw.de
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