Wie steht es um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus? Die Freiwilligen Feuerwehren sind während ihrer Tätigkeit über die Unfallkasse Baden-Württemberg sehr gut gesetzlich unfallversichert. Sie stehen auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie nachweislich aufgrund ihrer versicherten, beruflichen Tätigkeit am Coronavirus erkranken.
Wie sollte mit Atemschutzgeräteträgern verfahren werden, deren Belastungsübungen bzw. Eignungsuntersuchungen im Atemschutz dieser Tage „fällig“ werden? Trotz und gerade während der Coronavirus-Pandemie muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren unbedingt gesichert und aufrechterhalten werden. Die Unfallkasse Baden-Württemberg hat aufgrund zahlreicher Rückfragen Hinweise gegeben, wie zu verfahren ist, wenn in Zeiten der Coronavirus-Pandemie Belastungsübungen bzw. Eignungsuntersuchungen im Atemschutz „fällig“ werden; weitere Info's unter: www.lfvbw.de
Wie steht es um Versammlungen der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, die aufgrund der Coronavirus-Epidemie nicht zum geplanten Termin stattfinden konnten? Die Satzungen meisten Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände sehen die Durchführung einer (kalender-)jährlichen Versammlung vor. Eine Verbandsversammlung kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn dies rechtlich zulässig ist. Dies ist momentan nicht der Fall. Das Verbot gilt zunächst bis zum 15. Juni 2020.
NINA installieren und wichtige Infos zu Corona erhalten, NINA -> Notfall-, Informations- und Nachrichten-App ist das offizielle Warnmedium für Meldungen des Landes Baden-Württemberg. Auch zur Corona-Lage liefert die Warn-App NINA aktuelle Warnungen und Handlungs-empfehlungen. Link: https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html
Feuerwehrhotel Sankt Florian geschlossen, Gäste, die für die kommenden Wochen einen Aufenthalt im Feuerwehrhotel Sankt Florian gebucht hatten, werden durch das Sankt Florian-Team direkt informiert.
Unser aktueller Brandschutztipp: Hausnummern können Leben retten! Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden.
weitere Details zu obigen Themen und sonstige Info's unter: www.lfvbw.de