der Präsident des LFV fordert von der Politik für die Zukunft:
Mehr Geld für den Landesfeuerwehrverband für zusätzliche Weiterbildungsbausteine, Verbesserung der sozialen Absicherung von Feuerwehrangehörigen, Expertenwissen der Feuerwehr beim vorbeugenden baulichen Brandschutz stärker nutzen, Leitstellen sollte bereichsübergreifende Integrierte Leitstellen in staatlicher Trägerschaft sein.
Die UKBW verbessert ihre Leistungen: 35.000 Euro (bisher 25.000 Euro) bei Erwerbsunfähigkeit, 40.000 Euro (bisher 30.000 Euro) bei Tod.
Beim Einsatz von Drohnen sind die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ zu beachten
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg möchte zum Beginn der Adventszeit zu einer besonderen Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen und Adventsdekoration hinweisen.
•Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
•Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
•Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
•Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
•Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
•In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.
•Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über das Notruf-Telefon 112